Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma e-PROgramm! und dem Auftraggeber ausschließlich. Entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen.
1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Firma e-PROgramm! ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma e-PROgramm! und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich festzulegen.
Leistungsumfang
2.1 Inhalt sowie Art und Weise der Ausführung des Auftrages bestimmen sich nach den schriftlichen Vereinbarungen, die sich jedenfalls aus dem Angebot oder im Falle des Vorliegens aus der schriftlichen Bestätigung eines Auftrages durch e-PROgramm! ergeben.
2.2 Folgende Leistungen sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Konzeption, Gestaltung und Programmierung aus den Bereichen Grafikdesign, Textgestaltung, Fotografie, Webdesign, Suchmaschinenoptimierung, Webapplikationen / Shopsysteme
2.3 Die Produktion / Vervielfältigung bzw. Produktionsüberwachung der Arbeitsergebnisse der unter genannten Leistungen ist nur dann Gegenstand des Auftrages, wenn dies schriftlich gesondert vereinbart ist.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1 Jeder der Firma e-PROgramm! erteilte Auftrag über die unter 2.2. genannten Leistungen ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
3.2 Sämtliche dieser Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen darauf Bezug genommen wird. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Firma e-PROgramm! im Verhältnis zum Auftraggeber insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
3.3 Sämtliche unter 2.2 genannten Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Firma e-PROgramm! weder im Original noch bei der Reproduktion im Ganzen oder in wesentlichen Teilen verändert werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Firma e-PROgramm! eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
3.4 Die Firma e-PROgramm! überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte (§§ 15 UrhG ff.). Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Firma e-PROgramm!
3.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
3.6 Die Firma e-PROgramm! hat das Recht, auf den Arbeitsergebnissen, an denen Nutzungsrechte eingeräumt sind und in Veröffentlichungen des Auftraggebers über diese oder welche dieser veranlasst hat als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Firma e-PROgramm! zum Schadenersatz. Ohne Nachweis kann die Firma e-PROgramm! 100% der vereinbarten oder sollte eine solche nicht vereinbart sein nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadenersatz verlangen. Verzichtet die Firma e-PROgramm! auf die Namensnennung, wird dies im Einzelfall gesondert vereinbart.
3.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Vergütung, Preisangebot
4.1 Die Vergütung der erbrachten Leistungen und die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.Bereits die Anfertigung von Entwürfen und Konzepten ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4.2 Preisangebote werden in Euro abgegeben und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten.
4.3 Werden die Arbeitsergebnisse, an denen Nutzungsrechte eingeräumt sind, in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Firma e-PROgramm! berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderungen von Reinzeichnungen (auch Scanleistungen), das Manuskriptstudium, oder sonstige vom Auftrag abweichende Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
5.2 Die Firma e-PROgramm! ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Firma e-PROgramm! entsprechende Vollmacht mit Auftragserteilung zu erteilen. Die Vollmacht gilt auch als erteilt, wenn dies stillschweigend geschieht.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Firma e-PROgramm! abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Firma e-PROgramm! im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Proofs, Druckfilme (Belichtungen), Bildlizenzen, die Anfertigung von Modellen, Fotos, Farbplots, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5 Reisekosten für Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Fälligkeit, Vergütung und Abnahme
6.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
6.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
6.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Firma e-PROgramm! hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
6.4 Bei Zahlungsverzug kann die Firma e-PROgramm! Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
Eigentumsvorbehalt etc.
7.1 An sämtlichen unter Nr. 2.2 benannten Leistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
7.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, auf Verlangen unbeschädigt an die Firma e-PROgramm! zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
7.3 Lieferungen gelten ab Lieferwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Die Versendung der Daten, Vorlagen, Arbeiten und Waren erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Transportversicherungen werden von der Firma e-PROgramm! nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
7.4 Das Eigentum an sonstigen Arbeiten und gelieferten Waren und Leistungen verbleibt bis zur vollständigen Begleichung des vereinbarten Preises durch den Auftraggeber bei der Firma e-PROgramm!. Die Ware darf ohne Zustimmung der Firma e-PROgramm! weder verpfändet, noch zur Sicherstellung übereignet werden.
Digitale Daten
8.1 Grafikdesign / Textgestaltung / Webdesign / Webapplikationen
Die der Auftragsarbeit zugrundeliegenden Dateien werden nur in einem geschlossenen Format herausgegeben (in der Regel als druckfähiges PDF, JPEG oder TIFF). Sollen Daten in einem weiter bearbeitbaren Format übergeben werden, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
8.2 Hat die Firma e-PROgramm! dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Firma e-PROgramm! geändert werden.
Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
9.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung oder der öffentlichen Zugänglichmachung von Daten sind der Firma e-PROgramm! auf Verlangen Korrekturmuster bzw. Druckfreigaben / Freigaben zur Onlinestellung zu erteilen bzw. vorzulegen.
9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich vor Freigabe die überlassenen Unterlagen oder Daten umfassend auf Vollständigkeit und Richtigkeit nach Maßgabe des erteilten Auftrages, einschließlich aller nachträglichen Änderungen hin zu überprüfen.
9.3 Die Produktionsüberwachung durch die Firma e-PROgramm! erfolgt nur aufgrund besonderer, mit weiteren Kosten verbundenen Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Firma e-PROgramm! berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die Firma e-PROgramm! haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Nr. 12 entsprechend.
9.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Firma e-PROgramm! 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Firma e-PROgramm! ist weiter berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Die Firma e-PROgramm! ist weiter berechtigt, im Auftrag des Kunden erstellte Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in angemessenen Umfang analog wie digital zu nutzen, insbesondere diese in Referenzlisten, auf der Webseite oder in Drucksachen aufzunehmen.
Obliegenheiten
10.1 Der Auftraggeber übernimmt auf Aufforderung die Prüfung der Arbeitsergebnisse auf deren rechtliche Unbedenklichkeit, insbesondere in Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Verstöße, Verstöße gegen das Heilmittelwerberecht, der Vereinbarkeit mit Richtlinien und Bestimmungen der für den Berufszweig des Auftraggebers geltenden Berufsordnung und entgegenstehende gewerbliche Schutzrechte Dritter. Soweit Rechtsverletzungen, insbesondere Wettbewerbsverletzungen, Verstöße gegen die jeweils geltende Berufsordnung oder Schutzrechtsverletzungen dem Auftragnehmer bekannt oder offensichtlich sind, wird e-PROgramm! den Kunden mit der Aufforderung zur weiteren rechtlichen Prüfung und vor einer Veröffentlichung darauf hinweisen.
10.2 Die versprochene Werkleistung ist unabhängig von weiteren Absprachen jedenfalls nicht vor Erfüllung der Obliegenheit fällig, die auch in einem Verzicht auf eine gesonderte rechtliche Prüfung liegen kann. Der Auftragnehmer bleibt zur Erfüllung berechtigt.
Gewährleistung
11.1 Die Firma e-PROgramm! verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
11.2 Weisen die Arbeitsergebnisse trotzdem Fehler auf, wird der Auftraggeber die Firma e-PROgramm! zunächst auffordern, in angemessener Zeit den Fehler zu beseitigen. Dem Auftraggeber stehen seine weiteren Gewährleistungsrechte, insbesondere seine Rechte auf Minderung, Rücktritt und Schadensersatz erst nach Scheitern der Nachbesserung zu. Das Recht zur Selbstvornahme durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
11.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm zur Abnahme oder Freigabe überlassenen Arbeitsergebnisse auf ihre Vertragsgemäßheit hin unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er die unverzügliche Anzeige solcher Mängel, verliert er in soweit seine Gewährleistungsansprüche. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber zunächst nicht erkennbare aber später erkannte Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme rügt.
Haftung
12.1 Die Firma e-PROgramm! haftet, sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn der Haftung liegt eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zugrunde. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
12.2 Für Rechtsgeschäfte, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers mit Dritten durchgeführt werden, übernimmt die Firma e-PROgramm! gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Firma e-PROgramm! kein Auswahlverschulden trifft. Die Firma e-PROgramm! tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
12.3 Sofern die Firma e-PROgramm! selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Eine Inanspruchnahme der Firma e-PROgramm! ist erst dann zulässig, wenn der Versuch gescheitert ist , die abgetretenen Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen.
12.4 Der Auftraggeber stellt die Firma e-PROgramm! von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Firma e-PROgramm! stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen, auch außergerichtlichen Rechtsverfolgung.
12.5 Mit der Freigabe von Daten, Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Inhalt, Bild und Gestaltung.
12.6 Weiterhin übernimmt der Auftraggeber mit der Freigabe die Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinien und Bestimmungen der für den Berufszweig des Auftraggebers geltenden Berufsordnung.
12.7 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Daten, Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Firma e-PROgramm!, es sei denn etwaige Fehler waren trotz sorgfältiger Prüfung durch den Auftraggeber nicht erkennbar.
Mehr- oder Minderlieferung
13.1 Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage von bis zu 10 Prozent anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farb- oder besonders schwierigen Drucken auf 15 Prozent.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
14.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Firma e-PROgramm! behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
14.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Firma e-PROgramm! eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
14.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Firma e-PROgramm! in seinem Namen überlassenen Vorlagen, insbesondere im geschäftlichen Verkehr berechtigt ist. Gleiches gilt, wenn die Verwendung auf Veranlassung des Auftraggebers erfolgte. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma e-PROgramm! von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Er trägt alle Kosten, auch die einer etwaigen außergerichtlichen Rechtsverfolgung. Die Firma e-PROgramm! kann auf die Kosten einen angemessenen Vorschuss bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten verlangen.
Schlussbestimmung
15.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Firma e-PROgramm!.
15.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen soll die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berühren.
15.3 Es gilt das Recht der Französische Republik.
15.4 Gerichtsstand ist der Sitz der Firma e-PROgramm!, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die Firma e-PROgramm! ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma e-PROgramm!. Stand 03.07.2020